Marktkommunikation, Energiedatenmanagement, DSL, Messwesen, Fernauslesung, Smart Metering

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Smart Metering

Die klassischen schwarzen Drehstromzähler haben ausgedient. Intelligenten Zählern, so genannten „Smart Metern“, gehört die Zukunft. Durch ihr breites Leistungsspektrum sind sie für Netzbetreiber, Messstellenbetreiber, Vertrieb und Endkunden gleichermaßen interessant. Thüga MeteringService bietet in diesem Umfeld Full-Service-Lösungen an. Von der Beschaffung der Geräte über die Vermittlung von Installationsleistungen und den Betrieb der Leitwarte bis hin zur Integration in die Verbrauchsabrechnungssysteme erfolgt die Dienstleistung aus einer Hand.


Das sagen unsere Kunden

„Wir haben uns für Thüga MeteringService als Partner im Smart Metering entschieden, weil uns die langjährige Erfahrung des Unternehmens auf dem Gebiet des Messwesens überzeugt hat.“

Technische FeaturesTechnische Features

  • Fernablesung von Zählerständen und Lastgängen über verschiedene Übertragungswege wie Powerline oder GSM/GPRS
  • Fernsperrung
  • Leistungsbegrenzung
  • Vorkassenfunktion
  • Anbindungsmöglichkeiten von Gas-, Wasser- und Wärmezählern
  • Manipulationserkennung
  • Abbildung zeitabhängiger Tarife
  • Darstellung der Lastkurven für Endkunden entweder über ein Internet-Portal, ein Inhouse-Display oder über das hausinterne LAN
  • Produkte: Präsentationsdisplay Smart Metering, EEG-Paket, Sonderlösungen, Starterpakete, individuelle Projekte, Meter2LAN.
Fragezeichen

Wussten Sie schon


Seit dem 1. Januar 2010 haben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einbau und Betrieb von elektronischen Strom-Haushaltszählern nachhaltig geändert. Seit diesem Stichtag müssen Neuanlagen mit intelligenten Zählern ausgerüstet sein, auch wenn genau definierte Standards in dem entsprechenden Gesetz fehlen. Kunden von Bestandsanlagen können hingegen noch frei wählen, ob sie Smart Meter einbauen wollen. Sicher ist schon heute: Mit einer Verschärfung der regulatorischen Vorgaben ist zu rechnen. Daran, dass Smart Metering die Zukunft ist, besteht also keinen Zweifel.